Mitbestimmung fand sich in einigen Bildungskonzeptionen noch als zentraler Faktor (vgl. Klafki), seit 2002 wird diesbezüglich fleißig Abbau betrieben. Dies betrifft studentische Beteiligung an Entscheidungsprozessen an den Universitäten in Österreich, aber auch MitarbeiterInnen des Mittelbau und den Senat als einzig demokratisch gewähltes Gremium innerhalb der Institution.
Die Tendenz geht hin zu autokratischen Entscheidungen eines durch das zu 3 Siebteln vom Ministerium besetzten Universitätsrat kontrollierten Rektorats.
Eine Gegenüberstellung der Mitbestimmungsstrukturen des UOG1993 und des UG2002 hat Prof. Wolfgang Weber freundlicherweise erstellt – mit dem Gedanken der Auseinandersetzung, der Weiterverbreitung und möglicher Veränderung!
